Rechtsprechung
   BPatG, 02.03.1999 - 24 W (pat) 115/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,51582
BPatG, 02.03.1999 - 24 W (pat) 115/98 (https://dejure.org/1999,51582)
BPatG, Entscheidung vom 02.03.1999 - 24 W (pat) 115/98 (https://dejure.org/1999,51582)
BPatG, Entscheidung vom 02. März 1999 - 24 W (pat) 115/98 (https://dejure.org/1999,51582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,51582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 26.08.2010 - 29 W (pat) 98/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "EMTECON GmbH/TECCON" - zur Kennzeichnungskraft -

    Zwar erfüllt die Einreichung einer Kopie einer eidesstattlichen Versicherung nicht die Voraussetzungen des § 294 Abs. 1 ZPO und reicht im Hinblick auf die insoweit regelmäßig fehlende Strafbewehrung grundsätzlich nicht aus (vgl. BPatG 24 W (pat) 115/98 - BRACCO/ GRACO ).
  • BPatG, 04.05.2005 - 27 W (pat) 282/03
    Sehen diese aber wie hier keine besonderen Formvorschriften vor, liegt im Falle der Unrichtigkeit der Erklärung eine strafbare Handlung nach § 156 StGB auch dann vor, wenn die Originalvorlage vom Absender unterschrieben und mit seinem Wissen und Wollen bei Gericht entweder durch direkte Übersendung von seinem Telefaxgerät an das entsprechenden Gerät des Gerichts (vgl BayObLG, aaO) oder durch Vermittlung eines Beteiligten oder dessen Verfahrensbevollmächtigter in Original oder (Foto-) Kopie einreicht worden ist (vgl OLG Köln FamRZ 1983, 709; a.A. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 43 Rn 90 sowie BPatG 24 W (pat) 115/98 - BRACCO/GRACO; 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/ Sim Tec; 24 W (pat) 208/94 - ARTECH/artec, sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 282/03
    Sehen diese aber wie hier keine besonderen Formvorschriften vor, liegt im Falle der Unrichtigkeit der Erklärung eine strafbare Handlung nach § 156 StGB auch dann vor, wenn die Originalvorlage vom Absender unterschrieben und mit seinem Wissen und Wollen bei Gericht entweder durch direkte Übersendung von seinem Telefaxgerät an das entsprechenden Gerät des Gerichts (vgl BayObLG, aaO) oder durch Vermittlung eines Beteiligten oder dessen Verfahrensbevollmächtigter in Original oder (Foto-) Kopie einreicht worden ist (vgl OLG Köln FamRZ 1983, 709; a.A. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 43 Rn 90 sowie BPatG 24 W (pat) 115/98 - BRACCO/GRACO; 24 W (pat) 40/01 - SINTEC/ Sim Tec; 24 W (pat) 208/94 - ARTECH/artec, sämtlich veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht